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Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen

Abrechnung

Privat Versicherte und Beihilfe: Die Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; 2,3-facher Satz). Die privaten Krankenkassen und auch die Beihilfe übernehmen die Kosten für die Psychotherapie durch einen approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Regel vollständig. Zu den enthaltenen Leistungen in ihrem Versicherungstarif und dem von der jeweiligen Versicherung geforderten Antragsverfahrens, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse
Selbstzahler: Die Gebühren richten sich nach der GOP (2,3-facher Satz; siehe oben).
Gesetzlich Versicherte: Wenn Sie bei keinem von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Psychotherapeuten einen Platz bekommen haben (zu lange Wartezeiten, zu weite Anfahrtswege, o.ä.), kann in Einzelfällen über das Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden. Gerne erkläre ich Ihnen das Procedere der Kostenerstattung und bin Ihnen bei der Beantragung behilflich.